Salvia Hotels Agb

AGB für Veranstaltungen

Anreise / Abreise

Personen

  • Erwachsene

    ab 13 Jahren

  • Kinder

    2 - 12 Jahre

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Anreise / Abreise

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  • Erwachsene

    ab 13 Jahren

  • Kinder

    2 - 12 Jahre

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Veranstaltungen im „Hotel Eislinger Tor“ oder im „LOOM Hotel & Skybar“, bzw. im Eventbereich des „Kesselhauses“.

II. Geltungsbereich

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen einer Veranstaltung im „Hotel Eislinger Tor“ oder „LOOM Hotel & Skybar“ bzw. dem Eventbereich des „Kesselhauses“ im Folgenden „Location“ genannt, unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. Abweichungen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Location hat diesen vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

I. Vertragsabschluss und Rücktrittsrecht

1. Der Vertrag zwischen der Location und dem Kunden kommt durch Unterzeichnung des Vertragsangebots der Location durch den Kunden zustande.

2. Ergänzungen, Änderungen und die Aufhebung des zustande gekommenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen

3. Die Location hält sich eine Woche lang, an das dem Kunden übersandte Vertragsangebot. Sollte der Location nach Ablauf der dieser Woche kein vom Kunden unterzeichneter Vertrag zugegangen sein, wird das Angebot wirkungslos und kann vom Kunden nicht mehr angenommen werden. Der Vertrag kommt dann nicht wirksam zustande.

4. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag wird für beide Seiten ausgeschlossen.

III. Preise, Leistungen und Zahlungsbedingungen

1. Alle angegebenen Preise, alle vereinbarten Mietzinsen und Vergütungen enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer.

2. Die Location ist berechtigt, bei größeren Aufträgen 30% der Angebotssumme im Voraus zu verlangen (bei Vertragsabschluss, spätestens 7 Tage nach Vertragsabschluss).

Kreissparkasse Göppingen
IBAN DE09 6105 0000 0049 0732 01
BIC GOPS DE 6G
Verwendungszweck: Anzahlung, Veranstaltungsbezeichnung und Datum, Ihr Name

3. Jede Änderung der Teilnehmerzahl hat der Kunde vorab schriftlich mitzuteilen. Die vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Teilnehmerzahlen werden der Location garantiert, die Unterschreitung muss bis spätestens 10 Werktage vor vereinbarten Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Nach diesem Zeitpunkt behält sich die Location vor, bei einer Änderung der Teilnehmerzahl die Veranstaltung in einen anderen Veranstaltungsraum mit geeigneter Raumgröße zu verlegen, und das bestellte Menü/Buffetzahl voll abzurechen.

4. Alle ausstehenden Forderungen der Location sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfüllen. Gerät der Kunden in Zahlungsverzug, schuldet er auf den rückständigen Betrag Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Privatperson ist und in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sofern er Unternehmer ist. Die Geltendmachung eines höheren Vertragsschadens bleibt unberührt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen Schaden in geringer Höhe nachzuweisen.

5. Wurde eine Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen, ab Zugang der Rechnung, ohne Abzug, zu erfolgen.

6. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 10,00 an die Salvia Hotels GmbH zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei

IV. Kündigung des Vertrags

1. Die Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform.

2. Die Location ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn ein sachlicher Grund dafür vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

  • der Kunde den vereinbarten Abschlag nach Vertragsunterschrift nicht oder nicht rechtzeitig an die Location zahlt.
  • von der Location nicht zu vertretenden Umständen die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  • der Kunde gegen die Hausordnung verstößt.
  • die Location begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Location in der Öffentlichkeit gefährden kann.
  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt ist.

Im Kündigungsfall erhält die Location als pauschale Aufwandsentschädigung einen Betrag (siehe Punkt 3) der vereinbarten Vertragssumme. Bei berechtigter Kündigung der Location entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

3. Kündigt der Kunde den Vertrag aus nicht von der Location zu vertretenden Gründen oder nimmt er die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt nicht an, behält die Location Anspruch auf die Berechnungsschlüssel:

  • 30% des fixierten Rechnungsbetrages für (Speisen & Getränke / Logis und Raummieten bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

  • 50% des fixierten Rechnungsbetrages für (Speisen & Getränke / Logis und Raummieten bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

  • 80% des fixierten Rechnungsbetrages für (Speisen & Getränke / Logis und Raummieten bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

  • 100% des fixierten Rechnungsbetrages für (Speisen &Getränke / Logis und Raummieten bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn)

IV. Haftung/Verjährung

1. Die Location haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Location die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Location beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Location beruhen. Einer Pflichtverletzung der Location steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Location auftreten, wird die Location bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, die Location rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen hohen Schadens hinzuweisen.

2. Die Location haftet dem Kunden gegenüber, für abhanden gekommene oder beschäftigte Gegenstände nur dann, wenn der Verlust bzw. Schaden nachweislich durch eine der Location zu zurechnender, vorsätzlicher oder grob fahrlässig begangener Pflichtverletzung verursacht worden ist. In der Beweispflicht ist der Kunde.

3. Alle Ansprüche gegen die Location verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüchen verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Location beruhen.

4. Der Vertragspartner (Kunde) haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnahmen bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.

V. Sonstige Bestimmungen

1. Veröffentlichungen jeder Art, in denen auf den Veranstaltungsort Restaurants im Hotel Eislinger Tor“; Skybar im Hotel Loom Hotel oder dem Eventbereich des Kesselhauses hingewiesen wird, sind vorher unverzüglich der Location zur Genehmigung zu übersenden. Für den Fall einer nicht genehmigten Veröffentlichung durch den Kunden, wird zugunsten der Location eine Vertragsstrafe in Höhe von 40% der vereinbarten Vertragssumme fällig. Darüber hinaus ist die Location zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüche berechtigt.

2. Veranstaltungsende ist stets 1.00 Uhr. Ausnahme bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Location. Wir berechnen danach für jede angefangene Std. einen Nachtzuschlag pro Mitarbeiter und pro angefangene Stunde.

3. Alle Innenräume der Locations sind Nichtraucherbereiche. Ausnahme: Die Cigars Lounge in der Skybar – zugelassen allerdings nur für Zigarrenraucher.

4. Der Kunde bzw. seine Teilnehmer darf zu Veranstaltungen grundsätzlich keine Speise und / oder Getränke mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Location. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten des Location berechnet.

5. Nebenleistungen, wie Tischschmuck, Blumen etc., werden gesondert berechnet oder mit dem Drittpartner direkt abgerechnet.

6. Musiker und Künstlergagen sind direkt vom Veranstalter zu zahlen.

7. Nicht inbegriffene Leistungen in den Pauschalen werden einzeln und separat in Rechnung gestellt.

8. Pauschalen gelten ab Ankunft der Gäste, je nach vereinbarter Dauer. Danach wird laut aktueller Getränke/Speisekarte abgerechnet.

VI. Schlussbestimmung

1. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Vertragsklausel zu ersetzen.

2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ulm, wenn es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat.

Stand 01. Oktober 2021